Touristische Dienstleistungen

Artikel 1 – Präambel

Abschnitt 1.1. Bezeichnung des Verkäufers

Das interkommunale Fremdenverkehrsamt Limoges Métropole ist ein Verein nach dem Gesetz von 1901, eingetragen im Register der Reise- und Aufenthaltsveranstalter Atout France Nr. IM087100011.

  • Adresse: 12 Boulevard de Fleurus 87000 LIMOGES
  • Telefon: + 33 (0) 5 55 34 70 28
  • E-Mail-Adresse: services@limoges-tourisme.com
  • Vertreten durch Sylvie ROZETTE, Präsidentin
  • Finanzieller Bürge: APST 15 Avenue Carnot 75017 PARIS
  • Berufshaftpflichtversicherer: AXA Assurances 29 Rue Haute-Vienne 87000 LIMOGES

Im Folgenden als "Tourismusbüro" bezeichnet

Artikel 1.2. Objekt

Der Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht darin, die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Vermarktung von touristischen Dienstleistungen durch das Fremdenverkehrsamt Limoges Métropole, die direkt vom Fremdenverkehrsamt oder von Partnerdienstleistern erbracht werden, an Personen mit dem Status von zu definieren Verbraucher oder Laien im Sinne des Verbrauchergesetzbuchs oder Reisende im Sinne des Tourismusgesetzbuchs, die geschäftsfähig sind (im Folgenden als „der/die Kunden“ bezeichnet).

Artikel 1.3. Definitionen

  • Kunde: natürliche Person mit der Eigenschaft eines Verbrauchers oder Laien im Sinne des Verbrauchergesetzbuchs oder eines Reisenden im Sinne des Tourismusgesetzbuchs, die mit dem Fremdenverkehrsamt im Rahmen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen Verträge abschließt.
  • Nutzen : Reisedienstleistung oder Pauschalreise im Sinne von Artikel L. 211-1 des Tourismusgesetzes.
  • Online-Vertrag: Vertrag, der im Rahmen des Kaufs von Dienstleistungen auf der Website des Fremdenverkehrsamts abgeschlossen wird.
  • Gegensatz zur Distanz : Jeder Vertrag, der zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher im Rahmen eines organisierten Systems des Verkaufs oder der Erbringung von Dienstleistungen im Fernabsatz ohne die gleichzeitige physische Anwesenheit des Gewerbetreibenden und des Verbrauchers unter ausschließlicher Verwendung einer oder mehrerer Fernkommunikation geschlossen wird bis zum Vertragsschluss, ausgenommen die Website des Tourismusverbandes.
  • Unterstützung langlebig : jedes Instrument, das es dem Verbraucher oder Gewerbetreibenden ermöglicht, Informationen zu speichern, die an ihn persönlich gerichtet sind, um später darauf zurückgreifen zu können, für einen Zeitraum, der an die Zwecke angepasst ist, für die die Informationen bestimmt sind, und das die identische Wiedergabe von Informationen ermöglicht die gespeicherten Informationen (Artikel L. 121-16 des Verbrauchergesetzes).

Artikel 2 – Inhalt und Geltungsbereich

Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten automatisch für alle Dienstleistungen des Fremdenverkehrsamtes. Sie gelten für den Verkauf im Internet oder über andere Vertriebs- und Marketingkanäle. Jede Bestellung oder jeder sofortige Kauf setzt die vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen voraus, die Vorrang vor allen anderen Bedingungen haben, mit Ausnahme derjenigen, die vom Verkäufer ausdrücklich akzeptiert wurden und auf dem Reservierungsvertrag erscheinen. Der Kunde erklärt, diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, bevor er sofort kauft oder seine Bestellung aufgibt.

Artikel 3 - Vorvertragliche Informationen

Der Kunde bestätigt, dass er vor seiner Bestellung und/oder dem Vertragsabschluss in lesbarer und verständlicher Weise über diese allgemeinen und besonderen Verkaufsbedingungen und alle in Artikel L. 221-5 des Verbrauchers aufgeführten Informationen informiert wurde Code sowie Artikel R. 211-4 des Tourismusgesetzes.

Der Kunde bestätigt auch, das Formular erhalten zu haben, das gemäß dem Dekret vom 1. März 2018 „Festlegung des Musterinformationsformulars für den Verkauf von Reisen und Aufenthalten“ im Anhang zu den allgemeinen Verkaufsbedingungen erstellt wurde.

Artikel 4 - Preis

Abschnitt 4.1. Endpreis und zusätzliche Steuern

Der Endpreis wird in Euro inklusive aller Steuern (TTC) pro Person oder in Form eines Pakets bekannt gegeben. Sie wird ggf. nach Teilnehmerzahl berechnet. Nicht enthalten sind Lieferung, Transport vor Ort, Getränke, sofern nicht anders angegeben, und persönliche Ausgaben.

Die Details der enthaltenen Dienstleistungen erscheinen in der Beschreibung der einzelnen Dienstleistungen oder Dienstleistungspakete im Abschnitt „Der Preis beinhaltet“.

Die Angabe „ab“ gibt einen Mindestpreis pro Person an, ohne optionale Optionen.

Abschnitt 4.2. Zahlungsbedingungen

Der Kunde garantiert dem Fremdenverkehrsamt, dass er während der Vertragsbestätigung über die erforderlichen Berechtigungen verfügt, um die von ihm gewählte Zahlungsmethode zu verwenden. Das Fremdenverkehrsamt behält sich das Recht vor, die Verwaltung der Reservierung und die Ausführung der Dienstleistungen im Falle einer Verweigerung der Autorisierung der Zahlung per Kreditkarte seitens des
behördlich akkreditierte Stellen oder bei Nichtzahlung einer vertraglich geschuldeten Summe.

Das Fremdenverkehrsamt behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Reservierung eines Kunden abzulehnen, der eine frühere Reservierung nicht ganz oder teilweise bezahlt hat oder mit dem ein Zahlungsstreit im Gange ist. Vom Kunden geleistete Zahlungen gelten erst dann als endgültig, wenn das Fremdenverkehrsamt die fälligen Beträge tatsächlich erhalten hat.

Dem Verbraucher stehen mehrere Zahlungsmittel zur Verfügung, die optimale Sicherheit bieten, darunter:

  • nach Arten,
  • per Bankkarte (Kreditkarte, Visa Card, Eurocard/Mastercard),
  • per Bankscheck,
  • per Banküberweisung (Überweisungskosten gehen zu Lasten des Kunden)
  • durch ANCV-Urlaubsgutscheine

Artikel 4.3 Zahlungsfristen

Mit Ausnahme von Online-Reservierungen ist der Preis gemäß folgendem Zeitplan zu zahlen (sofern auf dem Reservierungsformular nicht anders angegeben):

  • eine Anzahlung von 30% des Gesamtbetrages bei Buchung,
  • Der Restbetrag wird am Ende des auf den Erhalt der Rechnung folgenden Monats fällig, die nach Abschluss der Leistung ausgestellt wird.
  • Bei Spätbuchungen (weniger als 7 Tage vor dem ersten Leistungstag) ist der volle Preis bei Buchung fällig.

Die Reservierung ist erst nach Erhalt des paraphierten und unterzeichneten Reservierungsvertrags, des unterzeichneten Programms, der paraphierten und unterzeichneten Allgemeinen Verkaufsbedingungen und des unterzeichneten Standardinformationsformulars beim Fremdenverkehrsamt sowie nach Bestätigung des Eingangs und der Verfügbarkeit durch das Fremdenverkehrsamt endgültig. Wenn der Kunde die Anzahlung nicht innerhalb der erforderlichen Frist bezahlt, wird seine Reservierung nicht durchgeführt.

Abschnitt 4.4. Preisüberprüfung

Das Fremdenverkehrsamt verpflichtet sich, die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Tarife anzuwenden, vorbehaltlich der Verfügbarkeit an diesem Datum, behält sich jedoch das Recht vor, seine Preise unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen zu ändern. Gemäß Artikel L. 211-12 des Tourismusgesetzes kann der Preis daher nach Bestätigung der Reservierung nach oben oder unten geändert werden, um die Entwicklung zu berücksichtigen:

  1. Der Preis für die Personenbeförderung, der sich aus den Kosten für Kraftstoff oder andere Energiequellen ergibt;
  2. Die Höhe der Steuern oder Gebühren auf die im Vertrag eingeschlossenen Reiseleistungen, die von einem Dritten erhoben werden, der dies nicht tut
    nicht direkt an der Vertragsdurchführung beteiligt, einschließlich Kurtaxen, Landegebühren oder
    Ein- und Ausschiffung in Häfen und Flughäfen.
  3. Wechselkurse in Bezug auf den Vertrag.

Die mögliche Anwendung einer Preiserhöhung in Anwendung des vorstehenden Absatzes wird dem Kunden auf klare und verständliche Weise und zusammen mit einer Begründung und einer Berechnung auf einem dauerhaften Datenträger spätestens zwanzig Tage vor dem ersten Leistungstag mitgeteilt .

Umgekehrt hat der Kunde ein Recht auf Minderung des Preises entsprechend einer Minderung der in 1, 2 und 3 genannten Kosten, die nach Vertragsschluss und vor Beginn der Leistungen eintritt.

Wenn die Erhöhung 8 % des Gesamtpreises der Dienstleistungen übersteigt, kann der Kunde die vorgeschlagene Änderung akzeptieren oder die Auflösung des Vertrages ohne Zahlung von Kündigungsgebühren verlangen und alle bereits geleisteten Zahlungen zurückerhalten.

Artikel 5 – Online-Dienstreservierung auf der Elloha-Plattform

Der Kunde wählt die auf der Elloha-Buchungsplattform präsentierten Leistungen aus. Er bestätigt, die Art, das Ziel und die Buchungsmethoden der auf der Buchungsplattform verfügbaren Dienstleistungen gelesen und die notwendigen und/oder zusätzlichen Informationen angefordert und erhalten zu haben, um seine Buchung in voller Kenntnis der Fakten vorzunehmen.

Der Kunde ist allein verantwortlich für die Auswahl der Dienstleistungen und deren Eignung für seine Bedürfnisse, so dass die Verantwortung des Fremdenverkehrsamtes diesbezüglich nicht in Anspruch genommen werden kann. Mit Abschluss des Reservierungsvorgangs gilt die Reservierung als vom Kunden angenommen.

Buchungsprozess
Reservierungen des Kunden erfolgen über das online auf der Reservierungsplattform zugängliche dematerialisierte Reservierungsformular. Mit Erhalt des Reservierungsbelegs gilt die Reservierung als getätigt. Der Kunde verpflichtet sich, vor jeder Reservierung die auf dem Gutschein oder der Reservierungsanfrage angeforderten Informationen zu vervollständigen. Der Kunde bestätigt die Richtigkeit und Genauigkeit der bereitgestellten Informationen. Nach der endgültigen Auswahl der zu reservierenden Dienstleistungen umfasst das Reservierungsverfahren insbesondere die Eingabe der Bankkarte im Falle einer Garantie- oder Vorauszahlungsanfrage, die Konsultation und Annahme der allgemeinen Verkaufsbedingungen und der Verkaufsbedingungen des Reservierten vor der Validierung
der Reservierung und schließlich die Bestätigung der Reservierung durch den Kunden.

Bestätigung des Eingangs der Reservierung
Die Reservierungsplattform bestätigt den Eingang der Reservierung des Kunden durch unverzügliche Übersendung einer E-Mail. Die Empfangsbestätigung der Reservierung per E-Mail fasst das Vertragsangebot, die reservierten Leistungen, die Preise, die vom Kunden akzeptierten Verkaufsbedingungen für den ausgewählten Tarif, das Datum der vorgenommenen Reservierung (gleitende Daten für den Verkauf) zusammen
Pass), Informationen zum Kundendienst sowie die Adresse des Interkommunalen Fremdenverkehrsamtes, an das der Kunde seine Beschwerden richten kann.

Stornierung oder Änderung durch den Kunden
Der Kunde wird gemäß Artikel L. 121-21-8 12° des Verbrauchergesetzbuchs daran erinnert, dass er nicht das in Artikel L. 121-21 des Verbrauchergesetzbuchs vorgesehene Widerrufsrecht hat. Die Verkaufsbedingungen des reservierten Tarifs legen die Bedingungen für die Stornierung und/oder Änderung der Reservierung fest. Reservierungen mit Vorauszahlung können nicht geändert und/oder storniert werden. In diesem Fall wird es in den Verkaufsbedingungen des Tarifs erwähnt. Alle Reservierungen sind namentlich und dürfen unter keinen Umständen kostenlos oder entgeltlich auf Dritte übertragen werden.

Verbrauch des Dienstes
Bei Dienstleistern mit internen Vorschriften akzeptiert und verpflichtet sich der Kunde, diese Vorschriften einzuhalten. Im Falle der Nichteinhaltung einer der Bestimmungen der Geschäftsordnung durch den Kunden ist die Einrichtung verpflichtet, den Kunden aufzufordern, die Einrichtung ohne Entschädigung und/oder ohne Rückerstattung zu verlassen, wenn bereits eine Regelung erfolgt ist.

Verantwortung
Die auf der Elloha-Buchungsplattform präsentierten Fotos sind unverbindlich. Auch wenn alle Anstrengungen unternommen werden, um die Fotos, grafischen Darstellungen und wiedergegebenen Texte zur Veranschaulichung der vorgestellten Einrichtungen einen möglichst genauen Überblick über die angebotenen Dienstleistungen zu geben, können zwischen dem Zeitpunkt der Reservierung und dem Tag der Reservierung Abweichungen auftreten Reservierung Inanspruchnahme der Dienstleistung. Das Fremdenverkehrsamt kann nicht für die Nichtausführung oder mangelhafte Ausführung der Reservierung im Falle höherer Gewalt verantwortlich gemacht werden, die von einem Dritten auf Seiten des Kunden verursacht wird, insbesondere die Nichtverfügbarkeit des Internetnetzes, die Unmöglichkeit des Zugriffs auf die Website, Eingriffe von außen, Computerviren oder im Falle einer nicht von der Bank des Inhabers autorisierten Vorauszahlung. Jede Reservierung oder Zahlung, die aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund unregelmäßig, unwirksam, unvollständig oder betrügerisch ist, führt zur Stornierung der Bestellung auf Kosten des Kunden, unbeschadet zivil- oder strafrechtlicher Schritte gegen letzteren.

Beschwerden
Reklamationen bezüglich der Nichterfüllung oder mangelhaften Erbringung der gebuchten Leistungen müssen bei Androhung der Zwangsvollstreckung innerhalb von acht Tagen nach dem Datum der Abreise aus dem Fremdenverkehrsamt schriftlich an das Fremdenverkehrsamt gerichtet werden.

Preis
Die Preise für die Reservierung von Dienstleistungen werden vor und während der Reservierung angegeben. Die Preise werden dem Kunden in der Höhe inkl. MwSt. in Euro bestätigt und gelten nur für die auf der Buchungsplattform angegebene Dauer. Erfolgt die Abbuchung beim Fremdenverkehrsamt in einer anderen als der auf der Reservierung bestätigten Währung, gehen die Wechselkosten zu Lasten des Kunden. Alle Reservierungen, unabhängig von ihrer Herkunft, sind in Euro zu zahlen, mit Ausnahme von Sonderbestimmungen, die vor Ort angegeben sind.

Zahlung
Der Kunde teilt seine Bankdaten als Garantie der Reservierung mit Ausnahme von Konditionen oder Sondertarifen per Kredit- oder privater Bankkarte (Visa, Mastercard, American Express, Diners Club... gemäß den Möglichkeiten der Reservierungsplattform des Office de Tourisme Intercommunal), indem Sie direkt in dem dafür vorgesehenen Bereich (durch SSL-Verschlüsselung gesicherte Eingabe) die Kartennummer ohne Leerzeichen zwischen den Zahlen sowie das Ablaufdatum angeben (es wird darauf hingewiesen, dass die verwendete Bankkarte gültig sein muss zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Dienstes) und das visuelle Kryptogramm. Er muss sich mit der Kreditkarte, mit der er die Reservierung garantieren konnte, bei der Einrichtung melden. Die Abbuchung der Zahlung erfolgt im Tourismusbüro während des Aufenthalts, außer bei Konditionen oder Sondertarifen, bei denen die teilweise oder vollständige Abbuchung der Zahlung während der Reservierung erfolgt. Im Falle eines Nichterscheinens (Reservierung nicht storniert – Kunde nicht anwesend) einer durch Kreditkarte garantierten Reservierung belastet das Interkommunale Fremdenverkehrsamt den Kunden pauschal mit dem in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen angegebenen Betrag. des Verkaufs. Das Intercommunal Tourist Office hat elloha.com/stripe.com ausgewählt, um Online-Zahlungen per Kreditkarte zu sichern. Die Gültigkeit der Zahlungskarte des Kunden wird von stripe.com überprüft. Eine Ablehnung der Zahlungskarte kann mehrere Gründe haben: Karte gestohlen, Karte gesperrt, Höchstgrenze erreicht, Eingabefehler...
Im Falle eines Problems muss sich der Kunde einerseits an seine Bank und andererseits an das Interkommunale Fremdenverkehrsamt wenden, um seine Reservierung und seine Zahlungsweise zu bestätigen. Bei einem Tarif mit Online-Vorauszahlung wird der im Voraus bezahlte Betrag, also die Anzahlung, zum Zeitpunkt der Buchung abgebucht. Einige Betriebe können Rechnungen/Notizen elektronisch erstellen, die Originaldatei ist zertifiziert und online unter der vom Fremdenverkehrsamt angegebenen Internetadresse verfügbar.

Respekt für die Privatsphäre
Der Kunde wird auf jedem der Formulare zur Erhebung personenbezogener Daten durch das Vorhandensein eines Sternchens über den obligatorischen oder fakultativen Charakter der Antworten informiert. Die verarbeiteten Informationen sind für das Tourismusbüro, elloha.com, seine Unternehmen, seine Dienstleister (und insbesondere Online-Zahlungsdienstleister) bestimmt. Der Kunde ermächtigt elloha.com, seine personenbezogenen Daten an Dritte weiterzugeben, unter der Bedingung, dass sich eine solche Weitergabe als vereinbar mit der Durchführung der elloha.com obliegenden Vorgänge gemäß diesen allgemeinen Bedingungen und in Verbindung mit der Europäischen Verordnung Nr. 2016/679 erweist zum Schutz personenbezogener Daten. Insbesondere bei Online-Zahlungen müssen zur Durchführung des Reservierungsvertrages die Bankdaten des Kunden durch den Zahlungsdienstleister stripe.com an die Bank des Tourismusverbandes übermittelt werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass diese Datenübermittlung daher auch in Länder erfolgen kann, die über keinen angemessenen Schutz personenbezogener Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes verfügen. Der Kunde erklärt sich jedoch mit dieser für die Durchführung seiner Reservierung erforderlichen Übertragung einverstanden. Constellation SAS / Stripe.com haben sich in ihrer beruflichen Eigenschaft gegenüber der Einrichtung verpflichtet, alle Sicherheits- und Datenvertraulichkeitsmaßnahmen für diese Datenübertragungen zu treffen.

Gemäß der europäischen Verordnung über personenbezogene Daten (RGPD) vom 27. April 2016 haben Sie das Recht auf Widerspruch und menschliches Eingreifen direkt beim Verkäufer (Kontaktdaten im Vertrag).

Nachweisvereinbarung – Datenschutz
Die Eingabe der erforderlichen Bankdaten sowie die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Gutscheins oder der Reservierungsanfrage stellen eine elektronische Unterschrift dar, die zwischen den Parteien den gleichen Wert wie eine handschriftliche Unterschrift hat. Die computergestützten Aufzeichnungen, die in den Computersystemen von elloha.com aufbewahrt werden. werden unter sicheren Bedingungen aufbewahrt und gelten als Beweis für Mitteilungen, Bestellungen und Zahlungen zwischen den Parteien. Der Kunde wird darüber informiert, dass seine IP-Adresse zum Zeitpunkt der Buchung registriert wird.

Gesamtheit
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die Verkaufsbedingungen des vom Kunden reservierten Tarifs und der Gutschein oder die Reservierungsanfrage drücken die Gesamtheit der Verpflichtungen der Parteien aus. In diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können keine vom Kunden mitgeteilten allgemeinen oder besonderen Bedingungen aufgenommen werden. Die Dokumente, die die vertraglichen Verpflichtungen zwischen den Parteien bilden5
sind in absteigender Reihenfolge der Gutschein bzw. die Reservierungsanfrage (einschließlich der Sonderkonditionen des reservierten Tarifs) und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Buchungsformular und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich die Bestimmungen des Buchungsformulars für die betreffende Verpflichtung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von
Der Internetverkauf kann von der Einrichtung jederzeit geändert und/oder ergänzt werden. In diesem Fall wird die neue Version der Allgemeinen Verkaufsbedingungen per Internet vom Fremdenverkehrsamt online gestellt.

Artikel 6 – Offline-Reservierung von Ferndiensten

Für den Fall, dass eine oder mehrere Dienstleistungen aus der Ferne offline gebucht werden, ist der Buchungsprozess wie folgt. Nach der Anfrage sendet das Fremdenverkehrsamt per E-Mail oder per Post die vorvertraglichen Dokumente und den Reservierungsvertrag, in dem die reservierten Dienstleistungen sowie die Zahlungsbedingungen aufgeführt sind, um die Reservierung abzuschließen. Der Kunde muss
Senden Sie dann alle diese unterschriebenen Dokumente per E-Mail oder per Post an das Tourismusbüro zurück. Nach Erhalt der unterzeichneten Dokumente und der Zahlung gemäß den in Artikel 4.3 vorgesehenen Verfahren bestätigt das Fremdenverkehrsamt dem Kunden den Eingang und die Reservierung ist bestätigt.

Für ausländische Kunden akzeptiert das Fremdenverkehrsamt nur Banküberweisungen, deren Kosten zu Lasten des Kunden gehen.

Artikel 7 – Fehlendes Widerrufsrecht

Artikel L. 221-28 des Verbrauchergesetzes sieht vor, dass das Widerrufsrecht nicht ausgeübt werden kann bei Verträgen über die Erbringung von Beherbergungsleistungen, mit Ausnahme von Wohnunterkünften, Güterbeförderungsleistungen, Mietwagen, Verpflegung oder Freizeitaktivitäten, die auf a erbracht werden müssen bestimmtes Datum oder Zeitraum. Artikel L. 221-2 des Verbrauchergesetzes schließt diese Option auch für Personenbeförderung und touristische Pauschalreisen aus. Das Fremdenverkehrsamt macht von diesem fehlenden Widerrufsrecht Gebrauch und weist darauf hin, dass für alle Dienstleistungen, die in den Geltungsbereich von Artikel L. 221-28 oder L. 221-2 des Verbrauchergesetzes fallen, der Kunde, Verbraucher oder Nichtgewerbetreibender, kein Widerrufsrecht hat Rücktrittsrecht.

Artikel 8 – Vertragsänderung

Artikel 8.1 Vertragsänderung auf Initiative des Fremdenverkehrsamtes

Das Fremdenverkehrsamt hat die Möglichkeit, die Vertragsklauseln nach Abschluss und vor Beginn der touristischen Dienstleistung einseitig zu ändern, ohne dass der Kunde dagegen Einspruch erheben kann, sofern die Änderung geringfügig ist und der Kunde darüber informiert wird schnellstmöglich in klarer, verständlicher und ersichtlicher Weise auf einem dauerhaften Datenträger.

Wenn das Fremdenverkehrsamt gezwungen ist, eines der Hauptmerkmale des Vertrags im Sinne von Artikel R. 211-4 des Tourismusgesetzes einseitig zu ändern, weil es die mit dem Kunden vereinbarten spezifischen Anforderungen nicht erfüllen kann, oder im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 8 % informiert er den Kunden so schnell wie möglich in klarer, verständlicher und sichtbarer Weise auf einem dauerhaften Datenträger: über die vorgeschlagenen Änderungen und gegebenenfalls deren Auswirkungen auf den Preis der Dienstleistung; die angemessene Frist, innerhalb derer der Kunde das Fremdenverkehrsamt über die von ihm getroffene Entscheidung informieren muss; die Folgen des Versäumnisses des Kunden, innerhalb der gesetzten Frist zu reagieren; gegebenenfalls die sonstige angebotene Leistung sowie deren Preis.

Führt die Vertragsänderung oder die Ersatzleistung zu einer Minderung der Qualität der Leistung oder ihrer Kosten, steht dem Kunden ein Anspruch auf angemessene Preisminderung zu.

Wenn der Vertrag gekündigt wird und der Kunde keine andere Leistung akzeptiert, erstattet das Fremdenverkehrsamt alle von ihm oder in seinem Namen geleisteten Zahlungen so schnell wie möglich, spätestens jedoch vierzehn Tage nach Vertragsbeendigung.

Artikel 8.2 Vertragsänderung auf Initiative des Kunden

Eine vom Kunden verkürzte oder nicht in Anspruch genommene oder vom Kunden verspätet begonnene Leistung löst keine aus
Rückzahlung. Die Kanzlei haftet gegenüber dem Auftraggeber nur für die verkauften Leistungen.
Das Büro kann nicht haftbar gemacht werden:

  • jede Änderung der Dienstleistungen auf Initiative des Kunden. Für den Fall, dass eine Gruppe, die eine Dienstleistung reserviert hat, in geringerer Anzahl als in der Reservierung vorgesehen ankommt, erfolgt keine Rückerstattung, außer unter den Bedingungen und gemäß den in Artikel 9.1 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen festgelegten Fristen.

Für den Fall, dass die Gruppe in größerer Zahl als in ihrer Reservierung vorgesehen ankommt und ohne die ausdrückliche Genehmigung des Fremdenverkehrsamtes zu einer zusätzlichen Rechnungsstellung führt, können diese zusätzlichen Personen nicht an der teilnehmen
Nutzen.

Artikel 9 – Vertragsbeendigung

Abschnitt 9.1. Kündigung des Vertrages durch den Kunden

Der Kunde hat die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit vor Beginn der Dienstleistungen zu kündigen. Damit diese Kündigung gültig ist, muss er sie spätestens 48 Stunden vor Beginn der Dienste per E-Mail oder per Post mitteilen. Wenn der Kunde die Serviceabteilung telefonisch informiert, muss er dies per E-Mail oder per Post innerhalb von 48 Stunden bestätigen
später vor Leistungsbeginn. Das Fremdenverkehrsamt kann dann vom Kunden die Zahlung von Stornierungsgebühren gemäß dem folgenden Zeitplan verlangen (sofern im Reservierungsvertrag nicht anders angegeben):

  • Wenn die Stornierung mehr als dreißig Tage vor dem ersten Tag der Dienstleistungen erfolgt, wird die geleistete Anzahlung an den Kunden zurückerstattet.
  • Erfolgt die Stornierung dreißig bis sechzehn Tage vor dem ersten Tag der Dienstleistungen, verbleibt dem Fremdenverkehrsamt ein Betrag in Höhe von 25 % des Gesamtpreises der Dienstleistungen.
  • Erfolgt die Stornierung 50 bis XNUMX Tage vor dem ersten Tag der Dienstleistungen, verbleibt dem Fremdenverkehrsamt ein Betrag in Höhe von XNUMX % des Gesamtpreises der Dienstleistungen.
  • Erfolgt die Stornierung sieben bis zwei Tage vor dem ersten Tag der Dienstleistungen, verbleibt ein Betrag in Höhe von 75 % des Gesamtpreises der Dienstleistungen gegenüber dem Fremdenverkehrsamt.
  • Wenn die Stornierung innerhalb von zwei Tagen nach dem ersten Tag der Dienstleistungen erfolgt, bleibt der volle Preis der Dienstleistungen dem Fremdenverkehrsamt geschuldet.

Diese Kündigungskosten fallen nicht an, wenn der Vertrag aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände gekündigt wird, die am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe eintreten und erhebliche Auswirkungen auf die Vertragserfüllung haben. In diesem Fall wird das Fremdenverkehrsamt die geleisteten Zahlungen vollständig zurückerstatten, ohne jedoch eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen.

Abschnitt 9.2. Kündigung des Vertrages durch das Fremdenverkehrsamt

Der Tourismusverband hat die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit vor Beginn der Leistung(en) zu kündigen.

In diesem Fall erstattet das Fremdenverkehrsamt die vom Kunden gezahlten Beträge vollständig zurück. Diese Erstattung erfolgt spätestens vierzehn Tage nach Vertragsbeendigung.

Der Kunde hat im Rahmen von Artikel 9.1 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung, die derjenigen entspricht, die das Fremdenverkehrsamt hätte tragen müssen, wenn die Vertragsauflösung zu Lasten des Kunden erfolgt wäre.

Das Fremdenverkehrsamt haftet jedoch nicht für zusätzliche Entschädigungen, wenn der Vertrag in den folgenden zwei Fällen gekündigt wird:

  1. Die Anzahl der für die Dienstleistung(en) registrierten Personen liegt unter der im Vertrag angegebenen Mindestanzahl. In diesem Fall benachrichtigt das Fremdenverkehrsamt den Kunden über die Vertragsauflösung per E-Mail oder per Post innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist gemäß dem folgenden Zeitplan:
    • XNUMX Tage vor dem ersten Tag der Dienstleistungen bei Dienstleistungen, deren Dauer sechs Tage überschreitet
    • sieben Tage vor dem ersten Leistungstag bei einer Leistungsdauer von zwei bis sechs Tagen
    • XNUMX Stunden vor Beginn der Dienstleistungen bei Dienstleistungen, die nicht länger als zwei Tage dauern;
  2. Das Fremdenverkehrsamt ist aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände an der Vertragserfüllung gehindert. In diesem Fall teilt das Fremdenverkehrsamt dem Reisenden die Vertragsbeendigung per E-Mail oder schriftlich so bald wie möglich vor Beginn der Leistungen mit.

Artikel 10 – Abtretung des Vertrages

Abschnitt 10.1. Möglichkeit für den Kunden, seinen Vertrag zu übertragen

Der Kunde hat die Möglichkeit, seinen Vertrag an einen Zessionar zu übertragen, der die gleichen Bedingungen wie er erfüllt, um die Dienstleistungen zu erbringen, solange dieser Vertrag nicht zustande gekommen ist.

Abschnitt 10.2. Mitteilung zur Abtretung des Vertrages

Der Kunde kann seinen Vertrag nur unter der Bedingung übertragen, dass er dem Fremdenverkehrsamt seine Entscheidung auf einem Weg mitteilt, der es ihm ermöglicht, spätestens sieben Tage vor dem ersten Tag der Dienstleistungen eine Empfangsbestätigung zu erhalten. auf keinen Fall auf vorherige Genehmigung durch den Veranstalter oder den Vermittler.

Abschnitt 10.3. Solidarität zwischen Zedenten und Zessionaren

Der abtretende Kunde und der Abtretungsempfänger haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Restpreises und aller zusätzlichen Kosten, die durch die Abtretung entstehen können.

Artikel 11 – Gesetzliche Konformitätsgarantie

Abschnitt 11.1. Prinzip

Das Fremdenverkehrsamt ist alleiniger Garant für die Vertragsmäßigkeit der Leistungen. Der nicht gewerbliche oder Verbraucherkunde hat die Möglichkeit, einen Antrag im Rahmen der gesetzlichen Konformitätsgarantie zu stellen, die in den Artikeln L. 217-11 ff. des Verbrauchergesetzbuchs und den Artikeln 1641 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehen ist.

Diese Garantie deckt Konformitätsmängel oder versteckte Mängel ab, die sich aus einem Konstruktions- oder Ausführungsfehler der bestellten Dienstleistungen gemäß den Bedingungen und gemäß den im Anhang zu diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen festgelegten Methoden ergeben.

Abschnitt 11.2. Umsetzung der gesetzlichen Konformitätsgarantie

Der Verbraucher oder nicht gewerbliche Kunde muss das Fremdenverkehrsamt gemäß Artikel L. 211-16 II des Tourismusgesetzes so schnell wie möglich nach der Erbringung der Dienstleistungen über etwaige Mängel und/oder Vertragswidrigkeiten informieren. Diese Mitteilung muss mit Belegen vorzugsweise innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung der Dienstleistungen erfolgen,
damit der Tourismusverband die Störung untersuchen und die Realität der behaupteten Mängel auf effiziente Weise und im beiderseitigen Interesse beurteilen kann.

Die festgestellten Mängel und/oder Mängel werden unter Berücksichtigung der Bedeutung der Nichterfüllung und des Wertes der betroffenen Reiseleistungen so schnell wie möglich zur Nachbesserung, Ersatzlieferung, Preisminderung oder Erstattung führen.

Im Falle eines Vorschlags des Amtes für eine Ersatzleistung oder Preisminderung kann der Auftraggeber diese nur verweigern, wenn sie mit dem Vertrag nicht vergleichbar oder die gewährte Preisminderung nicht angemessen ist. Die Garantie des Fremdenverkehrsamtes beschränkt sich auf die Erstattung der vom Verbraucher oder nicht gewerblichen Kunden tatsächlich bezahlten Dienstleistungen, und das Fremdenverkehrsamt kann nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung verantwortlich gemacht werden oder in Verzug geraten, die auf das Auftreten eines Falles höherer Gewalt zurückzuführen sind oder außergewöhnliche oder unvermeidbare Umstände.

Abschnitt 11.3. Details zur Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer

Gemäß Artikel R 211-6, 4° des Tourismusgesetzes kann sich der Kunde schnell an das Fremdenverkehrsamt wenden, indem er die in Artikel 1.1 angegebenen Kontaktdaten verwendet. „Bezeichnung des Verkäufers“ dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, um effektiv mit ihm zu kommunizieren, um Hilfe zu bitten, wenn der Kunde in Schwierigkeiten ist oder sich über eine Nichteinhaltung beschwert
während der Leistungserbringung beachtet werden.

Artikel 12 - Geistiges Eigentum

Alle den Käufern ausgehändigten technischen Unterlagen, Produkte, Zeichnungen und Fotos bleiben ausschließliches Eigentum des Fremdenverkehrsamtes, dem alleinigen Inhaber der geistigen Eigentumsrechte an diesen Unterlagen, und müssen ihm auf Verlangen zurückgegeben werden. Käufer des Kunden verpflichten sich, diese Dokumente nicht zu verwenden, die geeignet sind, die Eigentumsrechte zu verletzen
gewerbliches oder geistiges Eigentum des Lieferanten und verpflichten sich, diese nicht an Dritte weiterzugeben.

Artikel 13 – Schutz personenbezogener Daten

Abschnitt 13.1. Daten gesammelt

Im Rahmen seiner Tätigkeit zum Verkauf touristischer Dienstleistungen führt und verwendet der Verkäufer die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden und Begünstigten. Dabei erhebt das Fremdenverkehrsamt folgende personenbezogene Daten von Ihnen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Postanschrift.

Darüber hinaus erfasst das Fremdenverkehrsamt im Rahmen der Bezahlung von Dienstleistungen Finanzdaten in Bezug auf das Bankkonto des Kunden im Falle einer Zahlung per Kreditkarte online und per Scheck offline.

Abschnitt 13.2. Zweck verfolgt

Die Erhebung dieser personenbezogenen Daten ist für die Vertragsabwicklung unerlässlich und im Falle der Weigerung, sie mitzuteilen, ist der Kunde Schwierigkeiten bei der Erbringung der Dienstleistung ausgesetzt, die keine Haftung des Kunden begründen können. Diese personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu dem Zweck erhoben, die Verwaltung des Kundenstamms der zu gewährleisten
Verkäufer im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss und seiner Durchführung auf Grundlage Ihrer Einwilligung. Sie werden nur für die Zwecke verwendet, denen der Kunde zugestimmt hat. Genauer gesagt sind die Zwecke wie folgt:

  • Identifizierung von Personen, die die Dienste nutzen und/oder reservieren
  • Formalisierung des Vertragsverhältnisses
  • Realisierung der beim Fremdenverkehrsamt reservierten Dienstleistungen
  • Vertragsmanagement und Buchung
  • Kommunikation mit Partnern im Hinblick auf die Erbringung von Dienstleistungen durch die betreffenden Partner
  • Rechnungswesen, insbesondere Führung von Kundenkonten und Überwachung der Kundenbeziehungen,
  • Verarbeitung von Vorgängen im Zusammenhang mit der Kundenverwaltung,
  • Prospektion und/oder Versand von Informationen und Werbeaktionen an Kunden
  • Entwicklung der Handelsstatistik
  • Entwicklung von Kundenwissen.
  • Versand von Newslettern und kommerziellen Informationen.

Abschnitt 13.3. Zugriffsberechtigte Personen auf die Daten

Die Personen, die zum Zugriff auf die im Fremdenverkehrsamt gesammelten Daten berechtigt sind, sind der Direktor oder jede Person, die zu diesem Zweck von seiner Seite bevollmächtigt wurde: die für das Marketing (Dienste/Marketing und Rezeption), die Buchhaltung sowie die Daten verantwortlichen Personen Schutzbeauftragter. Einige dieser Daten
(Name, Vorname, Geburtsdatum und Telefonnummer) werden an die Partner-Leistungsträger des Tourismusverbandes übermittelt, wobei darauf hingewiesen wird, dass dies in diesem Fall, ob es sich um Partner oder Subunternehmer handelt, vorschriftsmäßig erfolgt in voller Stärke.

Abschnitt 13.4. Vorratsdatenspeicherung

Diese erhobenen personenbezogenen Daten werden für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist in Bezug auf den Zweck der Verarbeitung und für maximal 5 Jahre aufbewahrt.

Personenbezogene Daten in Bezug auf die Bankkarte des Kunden werden ausschließlich so lange aufbewahrt, wie es für die Durchführung der Transaktion erforderlich ist.

Personenbezogene Daten eines Interessenten, der keinen Reservierungsvertrag mit dem Fremdenverkehrsamt abschließt, werden für einen Zeitraum von 6 Monaten ab ihrer Erhebung aufbewahrt.

Die für den Versand des Newsletters erforderlichen personenbezogenen Daten werden so lange aufbewahrt, wie der Kunde sich nicht abmeldet.

Der Tourismusverband setzt organisatorische, technische, softwaremäßige und physische Maßnahmen zur digitalen Sicherheit ein, um personenbezogene Daten vor Veränderung, Zerstörung und unbefugtem Zugriff zu schützen. Es sollte jedoch beachtet werden, dass das Internet keine vollständig sichere Umgebung ist und das Fremdenverkehrsamt die Sicherheit der Übertragung oder Speicherung von Informationen im Internet nicht garantieren kann.

Das Fremdenverkehrsamt hat die Rechte und Pflichten der Kunden und Begünstigten in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten in einem Dokument namens Datenschutzrichtlinie oder GDPR formalisiert, das unter der folgenden Adresse zugänglich ist:
https://www.limoges-tourisme.com/Droits/Mentions-legales und auf Anfrage beim Fremdenverkehrsamt.

Abschnitt 13.5. Rechte des Inhabers der erhobenen Daten

In Anwendung der für personenbezogene Daten geltenden Vorschriften hat jeder Benutzer aus legitimen Gründen ein Recht auf Abfrage, Zugriff, Änderung, Widerspruch und Berichtigung der Erhebung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten. Es ist möglich, die Berichtigung, Vervollständigung, Klarstellung, Aktualisierung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Diese Rechte können ausgeübt werden, indem Sie einen unterschriebenen Brief an den Datenschutzbeauftragten schreiben und Ihrer Anfrage eine Kopie Ihres gültigen Ausweisdokuments beifügen, an: Limoges Métropole Intercommunal Tourist Office, z. Herve CHAISEMARTIN, Datenschutzbeauftragter – 12 Bd de Fleurus – 87000 LIMOGES, oder per E-Mail an administrative@limoges-tourisme.com. Der Kunde kann jederzeit eine Beschwerde bei der CNIL gemäß den auf ihrer Website angegebenen Methoden einreichen. (https://www.cnil/fr).

Abschnitt 13.6. Änderung der Klausel

Das Fremdenverkehrsamt behält sich das Recht vor, diese Klausel zum Schutz personenbezogener Daten jederzeit zu ändern. Wenn eine Änderung dieser Klausel zum Schutz personenbezogener Daten vorgenommen wird, verpflichtet sich das Fremdenverkehrsamt, die neue Version auf seiner Website zu veröffentlichen und die Benutzer so bald wie möglich per E-Mail über die Änderung zu informieren, 15 Tage vor dem Inkrafttreten.

Artikel 14 - Vertragssprache

Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen sind in französischer Sprache verfasst. Im Falle einer Übersetzung in eine oder mehrere Fremdsprachen hat im Streitfall nur der französische Text Vorrang.

Artikel 15 – Versicherung

Der Kunde verpflichtet sich, seine Haftpflichtversicherung abzuschließen und auf dem neuesten Stand zu halten, um die von ihm verursachten Schäden abzudecken. Im Preis der Dienstleistungen ist keine Versicherung enthalten. Vor der Registrierung wird der Kunde darüber informiert, dass er eine optionale Reiserücktrittsversicherung (für Personen mit Wohnsitz in Frankreich) abschließen kann, die eine Reiserücktrittsversicherung aus bestimmten Gründen abdeckt.

Die Bedingungen für die Durchführung werden dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Artikel 16 – Minderjährige

Wenn Minderjährige ohne Begleitung eines Elternteils oder einer anderen berechtigten Person auf der Grundlage eines Vertrages über touristische Dienstleistungen einschließlich Beherbergung reisen, muss die für den Minderjährigen verantwortliche Person zum Vertragsschluss Informationen bereitstellen, die eine direkte Kontaktaufnahme ermöglichen der Minderjährige oder die für den Minderjährigen verantwortliche Person auf der
Wohnort des Minderjährigen.

Artikel 17 – Verantwortlichkeit des Fremdenverkehrsamtes

Artikel 17.1 Vollständige Haftung

Das Fremdenverkehrsamt ist automatisch für die vertraglich vereinbarten touristischen Dienstleistungen im Rahmen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen verantwortlich. Das Fremdenverkehrsamt kann sich jedoch von seiner Haftung ganz oder teilweise befreien, indem es nachweist, dass der Schaden zurückzuführen ist auf:

  • entweder an den Kunden
  • entweder an Dritte, die in keinem Zusammenhang mit der Erbringung der im Vertrag eingeschlossenen Reiseleistungen stehen, und der Schaden unvorhersehbar oder unvermeidbar ist
  • oder außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände. Der Veranstalter und der Vermittler sind gemäß Artikel L. 211-16 für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen verantwortlich.

Abschnitt 17.2. Beschränkung der Verantwortung des Fremdenverkehrsamtes

Gemäß Artikel L 211-17, IV des Tourismusgesetzes ist die Höhe des Schadensersatzes, zu dessen Zahlung das Fremdenverkehrsamt dem Kunden aus welchem ​​Grund auch immer verpflichtet wäre, auf das Dreifache des Gesamtpreises ohne Steuern begrenzt Dienstleistungen, mit Ausnahme von Personenschäden und vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden.

Artikel 18 – Außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände

Als Ursachen gelten alle Ereignisse, die eine Situation schaffen, die sich der Kontrolle sowohl des Berufsangehörigen als auch des Reisenden entzieht und deren Folgen auch dann nicht hätten vermieden werden können, wenn alle Maßnahmen ergriffen worden wären, und die somit die Erfüllung ihrer Verpflichtungen unter normalen Bedingungen verhindern der Befreiung von den Verpflichtungen der Parteien und führen zu deren Suspendierung. Die Partei, die sich auf die oben genannten Umstände beruft, muss die andere Partei unverzüglich über deren Auftreten sowie über deren Verschwinden informieren. Die Parteien werden zusammenkommen, um die Auswirkungen des Ereignisses zu prüfen und die Bedingungen zu vereinbaren, unter denen die Vertragserfüllung fortgesetzt wird. Wenn der Fall höherer Gewalt länger als drei Monate dauert, sind diese
Geschäftsbedingungen können vom Geschädigten gekündigt werden.

Artikel 19 – Hilfeleistung für den Reisenden

Das Fremdenverkehrsamt ist für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vorgesehenen Leistungen verantwortlich. Wenn der Kunde in diesem Zusammenhang auf Schwierigkeiten stößt, wird das Fremdenverkehrsamt den Umständen des Falls entsprechend so schnell wie möglich angemessene Hilfe leisten.

Kunst. 20 – Zugänglichkeit für Personen mit eingeschränkter Mobilität

Trotz unserer Bemühungen sind einige Dienste für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht zugänglich. Die Zugänglichkeit wird in der Beschreibung jedes Dienstes oder jeder Suite von Diensten angegeben. Die betroffenen Personen müssen sich unbedingt ab dem ersten Austausch melden, damit das Fremdenverkehrsamt entsprechend den Wünschen und Bedürfnissen in angemessener Weise reagiert.
ausgedrückt. Einige Dienste sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht zugänglich. Der Kunde hat sicherzustellen, dass seine körperliche Verfassung der beabsichtigten Leistung angemessen ist.

Artikel 21 – Streitbeilegung

Artikel 21.1. Anwendbares Recht

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen der Anwendung des französischen Rechts unter Ausschluss der Bestimmungen des Wiener Übereinkommens. Dies gilt sowohl für die inhaltlichen als auch für die formellen Vorschriften. Im Falle einer Streitigkeit oder Beschwerde wendet sich der Kunde zunächst an das Fremdenverkehrsamt, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Abschnitt 21.2. Meditieren

Dem Kunden steht im Streitfall die klassische Schlichtung, insbesondere bei der Verbraucherschlichtungsstelle oder bei bestehenden branchenspezifischen Schlichtungsstellen, oder ein alternatives Streitbeilegungsverfahren (z. B. Schlichtung) zur Verfügung.

Der Kunde kann sich daher unter der folgenden Adresse an den Ombudsmann für Tourismus wenden: MTV Médiation Tourisme Voyage – BP 80 303 – 75 823 Paris Cedex 17 oder auf der folgenden Website: https://www.mtv.travel/ für den Fall, dass die Antwort des Amtes an den Kunden auf seine Beschwerde als unzureichend erachtet wird.

Abschnitt 21.3. Online verkauft

Für den Fall, dass der Dienst vom Kunden online erworben wurde, wird dieser darüber informiert, dass er gemäß Artikel 14.1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai die Möglichkeit hat 2013, um auf der folgenden Website eine Beschwerde einzureichen und eine Streitbeilegungsstelle auszuwählen: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.ho me.show&lng=FR

Abschnitt 21.4. Zuständigkeit

Alle Streitigkeiten, zu denen die unter Anwendung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen abgeschlossenen Kauf- und Verkaufstransaktionen Anlass geben könnten, bezüglich ihrer Gültigkeit, ihrer Auslegung, ihrer Ausführung, ihrer Beendigung, ihrer Folgen und ihrer Folgen und die nicht gütlich beigelegt werden könnten dem Verkäufer und dem Kunden, werden den zuständigen Gerichten unter den Bedingungen des Common Law vorgelegt.

Abschnitt 21.5. Keine Verzichtserklärung

Die Tatsache, dass eine der Parteien einen Verstoß der anderen Partei gegen eine der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Verpflichtungen nicht ausnutzt, kann nicht als Verzicht auf die betreffende Verpflichtung für die Zukunft ausgelegt werden.

Artikel 22 – Beweismittel

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die in den Informationssystemen des Büros enthaltenen Daten Beweiskraft für Bestellungen, Anfragen und andere Elemente im Zusammenhang mit der Nutzung der Website haben. Sie können, insbesondere vor Gericht, als Beweismittel wie jedes schriftliche Dokument gültig vorgelegt werden.

Artikel 23 – Verbundene Reiseleistungen

Wenn Sie nach der Auswahl und Reservierung einer Reiseleistung oder eines touristischen Pakets beim Fremdenverkehrsamt zusätzliche Reiseleistungen für Ihre Reise oder Ihren Urlaubsaufenthalt buchen, die in einer Mitteilung oder Veröffentlichung des Fremdenverkehrsamts aufgeführt sind, oder währenddessen zusätzliche Reiseleistungen buchen Wenn Sie das Fremdenverkehrsamt besuchen oder sich mit ihm in Verbindung setzen, nachdem Sie eine Reiseleistung ausgewählt und dafür bezahlt haben, kommen Sie NICHT in den Genuss der Rechte, die für Pauschalreisen gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302 und Artikel L.211-2 des Tourismusgesetzes gelten. Das Fremdenverkehrsamt haftet nicht für die ordnungsgemäße Erbringung dieser zusätzlichen Reiseleistungen. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an die
betroffenen Dienstleister. Wenn Sie jedoch zusätzliche Reiseleistungen über diese Mitteilung oder Veröffentlichung innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Buchungsbestätigung von unserem Fremdenverkehrsbüro buchen oder wenn Sie während desselben Besuchs oder desselben Kontakts mit unserem Büro zusätzliche Reiseleistungen buchen, werden diese Reiseleistungen Teil eines verbundenen Reisearrangements sind. In diesem Fall hat das Fremdenverkehrsamt gemäß dem Recht der Europäischen Union Schutz, um die Beträge zu erstatten, die Sie ihm für aufgrund seiner Insolvenz nicht erbrachte Leistungen gezahlt haben. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall eine Erstattung im Falle der Insolvenz des jeweiligen Zusatzleistungsanbieters nicht vorgesehen ist.


Das Fremdenverkehrsamt hat einen Insolvenzschutz bei der Association Professionnelle de Solidarité du Tourisme – 15, avenue Carnot 75017 PARIS – tel. : 01 44 09 25 35 oder 88 00 – info@apst.travel – www.apst.travel – Mitgliedsnummer: IMO 641004. Reisende können sich an diese Stelle wenden, wenn ihnen Dienstleistungen von verweigert werden
aufgrund der Insolvenz des Anbieters.
Hinweis: Dieser Insolvenzschutz gilt nicht für Verträge, die mit anderen Parteien als dem Fremdenverkehrsamt geschlossen wurden und trotz Insolvenz des Fremdenverkehrsamtes erfüllt werden können.
Richtlinie (EU) 2015/2302 in nationales Recht umgesetzt

https://www.legifrance.gouv.fr/affichCodeArticle.do;jsessionid=B6B56671A51841699A8FB7B4B5EB08A2.tplgfr21s_1?idArticle=LEGIARTI000036242695&cidTexte=LEGITEXT000006074073&categorieLien=id&dateTexte=20180701

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